So sieht Ihr Anspruch auf Finanzierung aus:
Die Kosten für die Tagespflege werden durch die Pflegekasse übernommen, ohne dass Ihr Pflegegeld gekürzt wird. So können Sie unsere Angebote in Anspruch nehmen, ohne sich um finanzielle Einbußen Sorgen machen zu müssen.
Der Besuch der Tagespflege ist bei Personen mit einem Pflegegrad als komplett eigenständige Leistung zusätzlich bis zu 100 % des Höchstbetrags abrechenbar.
Die Verpflegung wird als Eigenanteil in Rechnung gestellt.
*Es besteht die Möglichkeit, den Eigenanteil ab Pflegegrad 2 über den Entlastungsbetrag einzureichen.
Pflegegrad 1
125,00 €
Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2
bis zu 689,00 €
monatlich
Pflegegrad 3
bis zu 1.289,00 €
monatlich
Pflegegrad 4
bis zu 1.612,00 €
monatlich
Pflegegrad 5
bis zu 1.995,00 €
monatlich
Stand: 06.02.2024
Bei Interesse erstellen wir Ihnen gerne einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.